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Lebensversicherungen können vom VN widerrufen werden, wenn über das Widerrufsrecht '''fehlerhafte Auskünfte oder überhaupt keine Widerrufsbelehrung erfolgte'''. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung. Verträge die zwischen 29-07-1994 und 31-12-2012 geschlossen wurden, können auch noch heute widersprochen werden. Bei erfolgreichem Widerspruch werden die Beiträge zurückgezahlt, einschliesslich Zinsen. <br /> | |||
Sollte ein Vertrag bereits gekündigt sein und der Rückkaufswert wurde ausgezahlt, besteht weiterhin die Möglichkeit, im nachhinein, die Rückabwicklung zu fordern.<br /> | |||
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Schlagwort: Widerruf Kapitallebensversicherung, Widerruf Lebensversicherung<br /> | Schlagwort: Widerruf Kapitallebensversicherung, Widerruf Lebensversicherung<br /> | ||
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