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Kapitallebensversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kapitallebensversicherung, Kündigung<br />


Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam.  Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.  
Die Kündigung der Lebensversicherung in den ersten Versicherungsjahren ist nicht ratsam.  Der mögliche Auszahlungsbetrag liegt meist unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Denn vom möglichen Auszahlungsbetrag werden die Abschlusskosten, die Verwaltungskosten und evtl. Stornokosten abgezogen.  
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👁 Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br />
👁 Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br />
👁 Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Policendarlehen]]<br />
👁 Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Policendarlehen]]<br />
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