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Kapitallebensversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordentliche Kündigung'''
'''Ordentliche Kündigung'''<br />
Ein Lebensversicherungsvertrag kann jeweils zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden


Ein Lebensversicherungsvertrag kann jeweils zum Ende der Versicherungsperiode/Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. So muss  die Kündigung dem Versicherer spätestens zum 30.11. eines Jahres vorliegen.<br />
Siehe auch: [[      ]]<br />


Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br />
Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]<br />
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