Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kapitallebensversicherung, Bezugsberechtigung<br />


Der Bezugsberechtigte ist der Leistungsempfänger der Lebensversicherung. '''Der Leistungsempfänger sollte klar benannt sein, also mit dem Namen genannt werden'''.  Auch der Versicherungsnehmer kann bezugsberechtigt sein. In der Kapitallebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall wird i.d.R. der Versicherungsnehmer im Erlebensfall und ein Dritter im Todesfall bezugsberechtigt sein.<br />
Der Bezugsberechtigte ist der Leistungsempfänger der Lebensversicherung. '''Der Leistungsempfänger sollte klar benannt sein, also mit dem Namen genannt werden'''.  Auch der Versicherungsnehmer kann bezugsberechtigt sein. In der Kapitallebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall wird i.d.R. der Versicherungsnehmer im Erlebensfall und ein Dritter im Todesfall bezugsberechtigt sein.<br />
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Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />
Besteht ein unwiderufliches Bezugsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. auch Ehepartner bei Gütertrennung) ist ebenfalls kein Zugriff möglich (BGH 18-06-03/IV ZR 59/02)<br />


Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />
👁 Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Pfändung]]<br />
Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />
 
 
 
 
 
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Schlagwort: Bezugsberechtigung, Bezugsrecht, Begünstigter, Änderung des Bezugsrechts<br />


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[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
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