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Kündigung allgemein / Fristen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Berechnung einer Frist sind grundsätzlich der Fristbeginn, Fristdauer, Fristende festzulegen.  
Zur Berechnung einer Frist sind grundsätzlich der Fristbeginn, Fristdauer, Fristende festzulegen.  


Anmerkung: Tag im Sinn des Gestzes nach §§ 187 ff. = 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Anmerkung: Tag im Sinn des Gestzes nach §§ 187 ff. = 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr<br />
 


Schlagwort: Fristen Kündigung, Kündigungsfristen, allgemeine Kündigungsfristen<br />
Schlagwort: Fristen Kündigung, Kündigungsfristen, allgemeine Kündigungsfristen<br />
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