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Kündigung / Formvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages wird nach den '''gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechten''' unterschieden. Das Kündigungsrecht kann '''vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer''' ausgeübt werden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kündigung und Rücktritt.
Bei der <big>'''Kündigung'''</big> eines Versicherungsvertrages wird nach den '''gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechten''' unterschieden. Das Kündigungsrecht kann '''vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer''' ausgeübt werden. Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kündigung und Rücktritt.
 


* '''Definition der Kündigung:'''
* '''Definition der Kündigung:'''
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:⚠️  Grundsätzlich ist zu empfehlen die Kündigungserklärung in schriftlicher Form mit einem eingeschriebenen Brief zu versenden. Aus Beweisgründen sollte das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.<br />
:⚠️  Grundsätzlich ist zu empfehlen die Kündigungserklärung in schriftlicher Form mit einem eingeschriebenen Brief zu versenden. Aus Beweisgründen sollte das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.<br />


* '''Ablaufkündigung'''
* '''Ablaufkündigung'''
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:Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
:Ein eventueller Prämiennachlaß aufgrund einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit – Dauerrabatt - kann unter Umständen der Versicherer vom Versicherungsnehmer zurückfordern.


'''Kündigung aufgrund eines Besitzwechsels'''<br />
*'''Kündigung aufgrund eines Besitzwechsels'''<br />
Wird eine versicherte Sache veräußert, so übernimmt der neue Eigentümer den ursprünglichen Versicherungsvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten des Verkäufers. Oftmals ist die bei der Veräußerung einer Immobilie – Haus oder Wohnung – anzutreffen. Dem Erwerber steht ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres zu. Dieses Recht kann innerhalb 1 Monats nach dem Erwerb ausgeübt werden. Hatte der Erwerber keine Kenntnis über das bestehen des Versicherungsvertrages, so bleibt das Kündigungsrecht des Erwerbers bis zum Ende des Monats bestehen, bis dieser über das bestehen des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt hat.
:Wird eine versicherte Sache veräußert, so übernimmt der neue Eigentümer den ursprünglichen Versicherungsvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten des Verkäufers. Oftmals ist die bei der Veräußerung einer Immobilie – Haus oder Wohnung – anzutreffen. Dem Erwerber steht ein Kündigungsrecht zum Ende des Versicherungsjahres zu. Dieses Recht kann innerhalb 1 Monats nach dem Erwerb ausgeübt werden. Hatte der Erwerber keine Kenntnis über das bestehen des Versicherungsvertrages, so bleibt das Kündigungsrecht des Erwerbers bis zum Ende des Monats bestehen, bis dieser über das bestehen des Versicherungsvertrages Kenntnis erlangt hat.


* '''Kündigung im Schadensfall'''
* '''Kündigung im Schadensfall'''
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* '''Wegfall des versicherten Risikos'''
* '''Wegfall des versicherten Risikos'''
Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele für den Wegfall des versicherten Risikos sind die Verschrottung des versicherten Fahrzeuges oder der Abriss des versicherten Gebäudes.
:Der Wegfall des versicherten Risikos ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen. Die Abrechnung des Versicherungsvertrages erfolgt durch den Versicherer zum Stichtag der Kenntniserlangung und wird hierdurch beendet. Beispiele für den Wegfall des versicherten Risikos sind die Verschrottung des versicherten Fahrzeuges oder der Abriss des versicherten Gebäudes.


* '''Doppelversicherung'''
* '''Doppelversicherung'''
Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird.
:Eine Doppelversicherung besteht, wenn ein und das selbe Risiko bei mehreren Versicherungsunternehmen versichert sind und die gesamten Versicherungssummen den Versicherungswert des versicherten Risikos übersteigen. Bei der Doppelversicherung wird der jüngere Versicherungsvertrag so reduziert, dass keine Überversicherung mehr besteht. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Aufhebung oder Reduzierung erlischt, wenn dieses nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme geltend gemacht wird.


'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens'''<br />
*'''Ausschließliche Kündigungsrechte des Versicherungsunternehmens'''<br />


- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
:- bei sog. Obliegenheitsverletzungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
:- Bei sog. Gefahrerhöhungen kann der Versicherer innerhalb eines Monats ab Kenntnisnahme kündigen.<br />
- Bei Zahlungsverzug der Versicherungsprämie, die nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt wurde.<br />
:- Bei Zahlungsverzug der Versicherungsprämie, die nicht innerhalb der Nachfrist bezahlt wurde.<br />


* '''Empfohlener Inhalt der Kündigungserklärung'''
* '''Empfohlener Inhalt der Kündigungserklärung'''


- Name und Adresse des Versicherungsnehmers<br />
:- Name und Adresse des Versicherungsnehmers<br />
- Name und Adresse der Versicherungsnehmers<br />
:- Welche Versicherung gekündigt werden, soll (bei Bündelversicherungen sind meherer Versicherungen unter einer # geführt)<br />
- Welche Versicherung gekündigt werden, soll (bei Bündelversicherungen sind meherer Versicherungen unter einer # geführt)<br />
:- Zeitpunkt der Kündigung – ist dieser nicht genau bekannt, sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden<br />
- Zeitpunkt der Kündigung – ist dieser nicht genau bekannt, sollte „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ gekündigt werden<br />
:- die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br />
- die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br />




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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




<center>{{BimpimV02}}</center>  
'''Kontakt Kundenservice<br />'''
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Telefon: 089 904299 716<br>
Telefax: 089 904299 799<br>
mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>




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