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Innovationsklausel, updateklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.
⚠️  Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
'''Siehe auch:'''<br />
[[Besserstellungsklausel]]  <br />
[[Best Leistungsgarantie]]  <br />
[[Vorsorgeversicherung]]  <br />
[[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
<center>{{BimpimV02}} </center>


Innovationsklausel, updateklausel<br />


Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.


Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.




Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel
vorteilhafte Vertragsklausel, vorteilhafte Klauseln<br />


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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