Inhaltsversicherung, versicherte Sachen

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  • Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der
 Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. 
  • Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
  • Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen