Inhaltsversicherung, versicherte Sachen

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In der Betriebsinhaltsversicherung sind die
- technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet.
- D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen
- unter Eigentumsvorbehalt erworben hat..
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


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