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In der Betriebsinhaltsversicherung sind die<br /> | |||
Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br /> | - technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet.<br /> | ||
- | - D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen <br /> | ||
- unter Eigentumsvorbehalt erworben hat..<br /> | |||
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br /> | |||
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br /> | - Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br /> | ||