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Inhaltsversicherung, Leistungsübersicht: Unterschied zwischen den Versionen

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! Risiko !! Ersatz der Schäden aufgrund !! Zusätzlich wird übernommen !! Leistungsergänzungen !! zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schadenbehebung
! Risiko !! Ersatz der Schäden aufgrund !! Zusätzlich wird übernommen !! Leistungsergänzungen !! zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schadenbehebung
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| Feuer || Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung || Aufräumungsarbeiten, Abbrucharbeiten, Feuerlöschkosten, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen || Schäden aufgrund einer Implosion sind versichert, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität, Seng- und Schmorschäden, Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Tiere, Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Verderb von Lebensmitteln in Tiefkühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, Verderb von Medikamenten in Kühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
| Feuer || Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall/Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung || Aufräumungsarbeiten, Abbrucharbeiten, Feuerlöschkosten, Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen || Schäden aufgrund einer Implosion sind versichert, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität, Seng- und Schmorschäden, Beschädigung von elektrischen Leitungen durch Tiere, Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Verderb von Lebensmitteln in Tiefkühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, Verderb von Medikamenten in Kühlgeräten beim Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Freiwillige Zuwendungen für die Brandschutzhelfer, Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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| Einbruchdiebstahl, Raub || Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb des Gebäudes oder auf dem Transportweg, Vandalismus nach einem Einbruch || Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, Schloßänderungskosten || Diebstahl von Bewirtschaftungsmöbeln, Aufwendungen für Gebäudeschäden nach einem Einbruchsversuch, Einfacher Diebstahl von Sachen (z.B.  in Vitrinen und Schaufenster ohne dass der Täter das Gebäude betritt), Edelmetalle als Vorräte und Waren (gilt für Zahnarztpraxen und Dentallabors), Sachen auf Baustellen im verschlossenen Bauwagen, Container, Räumen, Rohbauten – ohne Wertsachen – (gilt für Handwerksbetriebe), Automaten an und in der Aussenmauer, Diebstahl von Geschäftsfahrrädern und Segways, keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
| Einbruchdiebstahl, Raub || Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb des Gebäudes oder auf dem Transportweg, Vandalismus nach einem Einbruch || Beseitigung von Gebäudebeschädigungen, Schloßänderungskosten || Diebstahl von Bewirtschaftungsmöbeln, Aufwendungen für Gebäudeschäden nach einem Einbruchsversuch, Einfacher Diebstahl von Sachen (z.B.  in Vitrinen und Schaufenster ohne dass der Täter das Gebäude betritt), Edelmetalle als Vorräte und Waren (gilt für Zahnarztpraxen und Dentallabors), Sachen auf Baustellen im verschlossenen Bauwagen, Container, Räumen, Rohbauten – ohne Wertsachen – (gilt für Handwerksbetriebe), Automaten an und in der Aussenmauer, Diebstahl von Geschäftsfahrrädern und Segways, keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Schloßänderungskosten an Türen als Folge von Einbruch / Raub, Schlüsselversicherung für Tresorräume und Spezialbehälter, Bewachungskosten, Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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| Leistungswasser || Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus: Zu- / Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen mit Warmwasser/Dampf, Wasserlöschanlagen, Sprinkleranlagen || || Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden), sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden), An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
| Leistungswasser || Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus: Zu- / Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen mit Warmwasser/Dampf, Wasserlöschanlagen, Sprinkleranlagen || || Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden), sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden), An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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| Sturm, Hagel || Sturm/Hagel unmittelbar herumgeschleuderte Gebäudeteile, Gegenstände, Bäume || Folgeschäden durch niederreissen/aufräumen || An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
| Sturm, Hagel || Sturm/Hagel unmittelbar herumgeschleuderte Gebäudeteile, Gegenstände, Bäume || Folgeschäden durch niederreissen/aufräumen || An der Aussenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt, Zelte, Pavillions, Bewirtungsmöbel im Freien auf dem versicherten Grundstück (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe), keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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| Glasbruch || Aussen- und Innenverglasung der selbst genutzten Räume und Einrichtung, Glaskeramikkochflächen, Aquarien, Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glas-, Scheiben/Plattenspiegel, Glasbausteine/Profilbaugläser, Lichtkuppeln, Werbeanlagen || Keine Kostenbegrenzung für Notverglasungen/Notverschalungen, Entsorgungskosten, Kosten für Gerüst und Kran, Erneuerung von Anstrich, Malerein, Schriften, Folien, Schäden an der Umrahmung, Kosten für die Beseitigung von Hindernissen || keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
| Glasbruch || Aussen- und Innenverglasung der selbst genutzten Räume und Einrichtung, Glaskeramikkochflächen, Aquarien, Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glas-, Scheiben/Plattenspiegel, Glasbausteine/Profilbaugläser, Lichtkuppeln, Werbeanlagen || Keine Kostenbegrenzung für Notverglasungen/Notverschalungen, Entsorgungskosten, Kosten für Gerüst und Kran, Erneuerung von Anstrich, Malerein, Schriften, Folien, Schäden an der Umrahmung, Kosten für die Beseitigung von Hindernissen || keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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| Elementarereignisse || Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen || || keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
| Elementarereignisse || Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen || || keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung, Keine Anrechnung einer Unterversicherung, Ausstellungsware im fremden Eigentum, Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert, Firmenschilder und Praxisschilder, Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen), Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben || Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude, Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten, Mehrkosten durch Technologiefortschritt, Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Provisorische Sicherungsmassnahmen, erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro, Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas, Kosten für die Verkehrssicherung, Sachverständigenkosten
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