Inhaltsversicherung, Inventarversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Inhaltsversicherung, Kostenfreie Leistungsergänzungen'''
* '''Inhaltsversicherung, Kostenfreie Leistungsergänzungen'''


:* keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
:- keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
:* Keine Anrechnung einer Unterversicherung  
:- Keine Anrechnung einer Unterversicherung  
* Ausstellungsware im fremden Eigentum  
: - Ausstellungsware im fremden Eigentum  
:* Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert
:- Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert
:* Firmenschilder und Praxisschilder
:- Firmenschilder und Praxisschilder
:* Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen)
:- Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen)
:* Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
:- Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben




* '''Inhaltsversicherung, Versicherungsort'''<br />
* '''Inhaltsversicherung, Versicherungsort'''<br />
:Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort (= die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume)
:Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort (= die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume)
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
:Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


* '''Besonderheiten für die Risiken Feuer, Leitungwasser und Sturm/Hagel'''
* '''Besonderheiten für die Risiken Feuer, Leitungwasser und Sturm/Hagel'''
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* '''Besonderheiten für das Risiko Leitungswasser'''<br />
* '''Besonderheiten für das Risiko Leitungswasser'''<br />
:- Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden)<br /><br />
:- Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden)<br />
:- sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden)<br />
:- sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden)<br />


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:Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.
:Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.


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