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Inhaltsversicherung, Inventarversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Inhaltsversicherung, versicherte Sachen'''<br />
* '''Inhaltsversicherung, versicherte Sachen'''<br />
:- Im Versicherungsschutz sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der : -: :Versicherungsnehmer  Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
:- Im Versicherungsschutz sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der :- Versicherungsnehmer  Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
:- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
:- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
:- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
:- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
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'''Inhaltsversicherung, Leistungsübersicht'''
*'''Inhaltsversicherung, Leistungsübersicht'''


{| class="wikitable sortable"
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|-
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! Risiko !! Ersatz der Schäden aufgrund !! Zusätzlich wird übernommen
! Risiko !! Ersatz der Schäden aufgrund !! Zusätzlich wird übernommen
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* '''Inhaltsversicherung, Kostenfreie Leistungsergänzungen'''
* '''Inhaltsversicherung, Kostenfreie Leistungsergänzungen'''


* keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
:- keine Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
* Keine Anrechnung einer Unterversicherung  
:- Keine Anrechnung einer Unterversicherung  
* Ausstellungsware im fremden Eigentum  
: - Ausstellungsware im fremden Eigentum  
* Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert
:- Artztaschen und Arztkoffer zum Zeitwert
* Firmenschilder und Praxisschilder
:- Firmenschilder und Praxisschilder
* Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen)
:- Sachen, die vorübergehend verliehen oder vermietet werden (gilt für Gastronomiebetriebe und Beherberungsbetriebe wie z.B: Geschirr oder Besteck, jedoch keine Wertsachen)
* Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben
:- Eigentum von Gästen in Beherberungsbetrieben




* '''Inhaltsversicherung, Versicherungsort'''<br />
* '''Inhaltsversicherung, Versicherungsort'''<br />
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort (= die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume)
:Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort (= die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume)
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
:Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


* '''Besonderheiten für die Risiken Feuer, Leitungwasser und Sturm/Hagel'''
* '''Besonderheiten für die Risiken Feuer, Leitungwasser und Sturm/Hagel'''
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:- Einfacher Diebstahl von Sachen (z.B.  in Vitrinen und Schaufenster ohne dass der Täter das Gebäude betritt)<br />
:- Einfacher Diebstahl von Sachen (z.B.  in Vitrinen und Schaufenster ohne dass der Täter das Gebäude betritt)<br />
:- Edelmetalle als Vorräte und Waren (gilt für Zahnarztpraxen und Dentallabors)
:- Edelmetalle als Vorräte und Waren (gilt für Zahnarztpraxen und Dentallabors)
:- Sachen auf Baustellen im verschlossenen Bauwagen, Container, Räumen, Rohbauten – ohne Wertsachen – (gilt für Handwerksbetriebe)-<br />
:- Sachen auf Baustellen im verschlossenen Bauwagen, Container, Räumen, Rohbauten – ohne Wertsachen – (gilt für Handwerksbetriebe)-<br />
:- Automaten an und in der Aussenmauer<br />
:- Automaten an und in der Aussenmauer<br />
:- Diebstahl von Geschäftsfahrrädern und Segways<br />
:- Diebstahl von Geschäftsfahrrädern und Segways<br />


* '''Besonderheiten für das Risiko Leitungswasser'''<br />
* '''Besonderheiten für das Risiko Leitungswasser'''<br />
- Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden)<br /><br />
:- Regenwasserfallrohr innerhalb des Gebäudes (der Wasseraustritt gilt als Leitungswasserschaden)<br />
- sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden)<br />
:- sonstige Bruchschäden an Armaturen (wenn diese vom Versicherungsnehmer eingebracht wurden)<br />


* '''Inhaltsversicherung, zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schadenbehebung'''
* '''Inhaltsversicherung, zusätzliche Leistungen im Rahmen der Schadenbehebung'''
- Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude <br />
:- Beseitigen von Beschädigungen an Vitrinen, Schaukästen und Gebäude <br />
- Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten-  Mehrkosten durch Technologiefortschritt<br />
:- Mehrkosten für Anschaffung von umweltschonenden Hauswirtschaftsgeräten-  Mehrkosten durch Technologiefortschritt<br />
- Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro<br />
:- Eigenregiekosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro<br />
- Provisorische Sicherungsmassnahmen<br />
:- Provisorische Sicherungsmassnahmen<br />
- erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro<br />
:- erforderliche Rückreisekosten für den Versicherungsnehmer ab einer Schadenhöhe von 10.000 Euro<br />
- Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas<br />
:- Kosten für den Mehrverbrauch von Wasser und Gas<br />
- Kosten für die Verkehrssicherung<br />
:- Kosten für die Verkehrssicherung<br />
- Sachverständigenkosten<br />
:- Sachverständigenkosten<br />


* '''Besonderheiten für das Risiko Feuer''' <br />
* '''Besonderheiten für das Risiko Feuer''' <br />
- Freiwillige Zuwendungen für die Brandschutzhelfer<br />
:- Freiwillige Zuwendungen für die Brandschutzhelfer<br />


* '''Besonderheiten für das Risiko Einbruchdiebstahl'''<br />
* '''Besonderheiten für das Risiko Einbruchdiebstahl'''<br />
- Schloßänderungskosten an Türen als Folge von Einbruch / Raub<br />
:- Schloßänderungskosten an Türen als Folge von Einbruch / Raub<br />
- Schlüsselversicherung für Tresorräume und Spezialbehälter<br />
:- Schlüsselversicherung für Tresorräume und Spezialbehälter<br />
- Bewachungskosten<br />
:- Bewachungskosten<br />


* '''Inhaltsversicherung, Ermittlung der Versicherungssumme'''<br />
* '''Inhaltsversicherung, Ermittlung der Versicherungssumme'''<br />
- Alle Werte der kaufmännischen und technischen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte ergeben die Versicherungssumme.
:- Alle Werte der kaufmännischen und technischen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte ergeben die Versicherungssumme.


* '''Inhaltsversicherung, Unterversicherung und Überversicherung'''<br />
* '''Inhaltsversicherung, Unterversicherung und Überversicherung'''<br />
Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme in der Inventarversicherung ist elementar, denn anhand dieser erfolgt die Ermittlung des Beitrages. Insbesondere im Schadensfall ist die korrekte Versicherungssumme entscheidend. Im schlechtesten Fall kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies bedeutet, dass der Wert des Inventars deutlich höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall erfolgt dann ein Abzug im Verhältnis der Unterversicherung von der Schadenshöhe.
:Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme in der Inventarversicherung ist elementar, denn anhand dieser erfolgt die Ermittlung des Beitrages. Insbesondere im Schadensfall ist die korrekte Versicherungssumme entscheidend. Im schlechtesten Fall kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies bedeutet, dass der Wert des Inventars deutlich höher ist als die Versicherungssumme. Im Schadensfall erfolgt dann ein Abzug im Verhältnis der Unterversicherung von der Schadenshöhe.


Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.
:Bei der Übersicherung liegt der Wert des Inventars deutlich unter der Versicherungssumme. Mit der Folge, dass zu viel an Beirägen für die Inventarversicherung bezahlt wird. Im Schadensfall richtet sich die Höhe der Schadenszahlung nach dem Neuwert der versicherten Sache und nicht nach der zu hoch festgelegten Versicherungssumme. Der gesetzliche Hintergrund besteht durch das sog. Bereicherungsverbot.






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