Hundehaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 8. Juni 2021, 08:55 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unabhängig von einer Schuld haftet der Hundebesitzer für Schäden die der Hund anrichtet. Von einem Hund geht generell eine Gefahr aus. - § 833 BGB Gefährdungshaftung