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Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar. | |||
Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen. | |||
Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen. | |||
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