Hundehaftpflichtversicherung, Deckungsakt ungewollt: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


👁 Siehe auch: [[Hundehaftpflichtversicherung, ]]  <br />


Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar.
Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen.


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen.
 
 
 
 
  [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]                                                 [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  




45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü