Anonym

Hundehaftpflichtversicherung, Deckungsakt ungewollt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „ 👁 Siehe auch: Hundehaftpflichtversicherung, Beiträge <br /> 👁 Siehe auch: [[ ]] <br /> < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > …“)
 
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


👁 Siehe auch: [[Hundehaftpflichtversicherung, Beiträge]]  <br />
👁 Siehe auch: [[      ]]  <br />


Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar.
Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen.


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen.
 
 
 
 
  [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]                                                 [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  




45.029

Bearbeitungen