Hundehaftpflichtversicherung, Brut- und Setzzeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(43 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>




'''Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeitdauer in dem die Wildtiere den Nachwuchs bekommen'''. In dieser Zeit müssen Hunde, in der Stadt wie auch auf dem Land, an die Leine genommen werden. Das gleiche gilt für Wälder und Waldgebiete. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeitdauer in dem die Wildtiere den Nachwuchs bekommen. ''' In dieser Zeit müssen Hunde, in der Stadt wie auch auf dem Land, an die Leine genommen werden. ''' Das gleiche gilt für Wälder und Waldgebiete. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.<br />


'''Für die einzelnen Bundesländer gelten unterschiedliche Regelungen.'''


'''<big>Hundehaftpflichtversicherung</big>: In  einzelnen Bundesländer gelten unterschiedliche Regelungen '''


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
! Bundesland!! Vorschriften!! Bemerkungen
! Bundesland!! Vorschriften!! Dauer / Eingrenzungen
|-
|-
| Baden Württemberg || keine Leinenpflicht ||  
| Baden Württemberg || keine Leinenpflicht || -
|-
|-
| Bayern|| keine Leinenpflicht ||  
| Bayern|| keine Leinenpflicht || -
|-
|-
| Berlin || Leinenpflicht ganzjährig ||  
| Berlin || Leinenpflicht || ganzjährig
|-
|-
| Brandenburg||Leinenpflicht ganzjährig || Leinenlänge maximal 2 Meter
| Brandenburg||Leinenpflicht || ganzjährig, Leinenlänge maximal 2 Meter
|-
|-
| Bremen || Leinenpflicht  || vom 15.3. bis 15.7. des Jahres
| Bremen || Leinenpflicht  || vom 15.3. bis 15.7. des Jahres
|-
|-
| Hamburg || Leinenpflicht ganzjährig || Beispiel
| Hamburg || Leinenpflicht || ganzjährig
|-
|-
| Hessen || Beispiel || Beispiel
| Hessen || teilweise Leinenpflicht || in nur wenigen  Gemeinden 1.3.- 30.6. des Jahres
|-
|-
| Mecklenburg Vorpommern || Beispiel || Beispiel
| Mecklenburg Vorpommern || Leinenpflicht || ganzjährig
|-
|-
| Niedersachsen || Beispiel || Beispiel
| Niedersachsen || Leinenpflicht || 1.4. bis 15.7. des Jahres
|-
|-
| Nordrhein Westfalenl || Beispiel || Beispiel
| Nordrhein Westfalenl || keine allgemeine Leinenpflicht|| in wenigen Gemeinden als Ausnahme
|-
|-
| Rheinland Pfalz || Beispiel || Beispiel
| Rheinland Pfalz || keine allgemeine Leinenpflicht || in wenigen Gemeinden als Ausnahme
|-
|-
| Saarland|| Beispiel || Beispiel
| Saarland|| Leinenpflicht || 1.3. bis 30.6. des Jahres
|-
|-
| Sachsen || Beispiel || Beispiel
| Sachsen || keine allgemeine Leinenpflicht || in wenigen Gemeinden als Ausnahme
|-
|-
| Sachsen Anhalt || Beispiel || Beispiel
| Sachsen Anhalt || Leinenpflicht || 1.3. bis 15.7. des Jahres
|-
|-
| Schleswig Holstein || Beispiel || Beispiel
| Schleswig Holstein || Leinenpflicht|| ganzjährig in Waldgebieten
|-
|-
| Thüringen || Beispiel || Beispiel
| Thüringen || Leinenpflicht || ganzjährig in Waldgebieten
|}
|}
* Bitte beachten Sie, dass sich hier über das Jahr Änderungen ergeben können. Für die Richtigkeit/Vollständigkeit kann daher keine Gewährleistung übernommen werden. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.<br />
⚠️ Jagdschutzberechtigte  haben die Erlaubnis (in vielen Bundesländern) auf Hunde zu schießen, sofern diese unangeleint  sind und sich außerhalb des Einflußbereichs des Halters aufhalten.








[[Informationssystem Hundeversicherung|Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]






< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >   [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




<center>{{bimpimV02}}
'''Kontakt zur Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>  




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




Zeile 95: Zeile 119:




.-.-.-.
Hundeversicherung


[[Category:Hundeversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Hundeversicherung]][[Category:PIM]]
45.029

Bearbeitungen

Navigationsmenü