Haustürgeschäft
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Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt. Quelle: Wikipedia
👁 Siehe auch: Vertriebswege / Vertriebskanäle
► zu meinen Verträgen / bimpim
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz
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