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Haustürgeschäft: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt. Quelle: Wikipedia
Das Haustürgeschäft ist ein inzwischen veralteter Rechtsbegriff für Verträge, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, hauptsächlich bei einem Vertreterbesuch (siehe dazu Direktvertrieb, Reisegewerbe, Handelsvertreter, Reisender und Hausierer) oder auf einer Kaffeefahrt. Quelle: Wikipedia
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►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />
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