Hausratversicherung, versicherte Kosten

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Durch Aufräum- und Transportkosten durch einen Brand entstehen erhebliche Zusatzkosten (Sondermüllentsorgung). Bei einem Leitungswasserschaden muss der nicht beschädigte Hausrat bis zur Renovierung in anderen Gebäuden zwischengelagert werden. Auch diese Bewegungs- und Schutzkosten zahlt die Hausratversicherung. Dies gilt auch für die Kosten der Gebäudereparatur und Schlossänderungskosten nach einem Einbruchdiebstahl.

Ist die Wohnung längere Zeit wegen eines Hausratschadens nicht mehr zu benutzen, zahlt die Hausratversicherung die entstehenden Hotelkosten oder die Mietkosten der Interimswohnung. Muss wegen eines Schadens der Urlaub abgebrochen werden, zahlt die Versicherung die hieraus entstehenden Mehrkosten.

  • Aufräumungskosten

Kosten für das Aufräumen von versicherten Sachen sowie Abtransport und Entsorgung. Bewegungs-, Schutzkosten die entstehen, dass Sachen zur Wiederbeschaffung, Wiederherstellung von versicherten Sachen bewegt werden müssen

  • Transport- und Lagerkosten

Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und dort keine Sachen mehr gelagert werden können.

  • Schlossänderungskosten

Kosten für Schlossänderungen, wenn im Versicherungsfall Schlüssel für die Wohnungstüre oder Wertschutzschränke abhandenkommen

  • Bewachungskosten

Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz bieten

  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden

Bei Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder dem Versuch einer solchen Tat verursacht wurden.Ebenso bei Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl.

  • Reparaturkosten für Nässeschäden

Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.

  • Kosten für provisorische Maßnahmen

Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.

  • Bewegungs- und Schutzkosten

Kosten, die entstehen, wenn eine andere versicherte oder nicht versicherte Sache bewegt oder geschützt werden muss, damit eine versicherte Sache wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden kann

  • Hotelkosten

Kosten für die Hotelunterbringung oder einer ähnlichen Unterbringung werden erstattet, wenn die Wohnung des Versicherungsnehmers nicht mehr bewohnbar ist oder eine Beschränkung des Wohnraums nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist. Längstens jedoch für die Dauer von z.B: 100 Tagen.

  • Schadenminderungskosten und Schadenabwendungskosten

Es werden auch die Kosten übernommen, die dadurch enstehen, dass der Versicherungsnehmer - auch erfolglos - versucht hat den Schaden abzuwenden bzw. die Höhe des Schadens zu mindern. Wie z.B. Der Versicherungsnehmer löscht einen entstehenden Brand mit einem Feuerlöscher. Die Kosten für die Wiederbefüllung des Feuerlöschers trägt der Hausratversicherer.


👁 Siehe auch: Hausratversicherung, versicherte Sachen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, versicherte Gefahren
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