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Verhaltensweisen, die für jeden offensichtlich obligatorisch sind und nicht beachtet werden, vom Versicherer als grob fahrlässig eingestuft. So z.B. Aufbewahrung von Wertgegenständen im Kraftfahrzeug, eine unbeaufsichtigte brennende Kerze im Wohnraum usw.. | |||
Wird ein Schaden durch den Versicherungsnehmer nicht verhindert, trotz besserem Wissen, so liegt | Wird ein Schaden durch den Versicherungsnehmer nicht verhindert, trotz besserem Wissen, so liegt ebenfalls grobe Fahrlässigkeit vor. Im Zweifelsfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. | ||
⚠️ Grobe Fahrlässigkeit kann mittlerweile bei vielen Hausratversicherungen in den Versicherungsschutz aufgenommen und versichert werden. Dies ist bei einigen Versicherern zu 100 & der vereinbarten Versicherungssumme möglich.<br /> | |||
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