Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung

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Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen. Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:

- Überschwemmung,
- Starkregen,
- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck,
- Lawinen,
- Vulkanausbruch eintreten.

Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.

⚠️ Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung.

Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.



👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Zürs Zonen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen

Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung


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