Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen.
Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen.
Zu den versicherten Elementargefahren gehören<br />
Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:<br />
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- Überschwemmung,<br />
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- Starkregen,<br />
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- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist<br />
- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist<br />
- Erdbeben,<br /
- Erdbeben,<br />
- Erdsenkung,<br /
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- Erdrutsch,<br />
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- Schneedruck,<br />
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- Vulkanausbruch eintreten.<br />
- Vulkanausbruch eintreten.<br />


Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.  
Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz jedoch möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.  
 
⚠️  Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung. Viele Schäden treten vermehrt fernab von Flüssen auf.<br />


<big>Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung"</big>.


Nicht versichert sind  Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.
Nicht versichert sind  Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.
gegen Rückstau von Abflussrohren wird in der Regel nur gewährt, sofern eine funktionierende Rückstauklappe installiert ist.


Wenn lediglich Regenwasser in eine unterirdische Garage (zum Beispiel Tiefgarage) fließt, liegt ebenfalls keine klassische Überschwemmung vor, die von der Elementarschadenversicherung gedeckt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg im Beschluss vom 20. Oktober 2011, Az.: 5 U 160/11 entschieden.
Heute können sich (fast) alle Gebäudebesitzer gegen Elementarschäden versichern. Bayern wird als erstes Bundesland ab Juli 2019 keine finanziellen Hilfen an unversicherte Hochwasseropfer zahlen, wenn das Gebäude privat versicherbar war. Die Tiefs "Elvira" und "Frederike" haben im Mai/Juni 2016 durch Regenfälle Schäden von ca. 1.2 Milliarden € verursacht.
 
 
'''Siehe auch:'''<br />
[[Hausratversicherung, Zürs Zonen]]<br />
[[Hausratversicherung, Deckungserweiterungen]]<br />
 
 
 
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Das OLG Karlsruhe hatte in einem ähnlichen Fall auch keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen gesehen. In dem Fall war Regenwasser in den Lichtschacht eines Kellers gelaufen und von dort in das versicherte Gebäude.








👁 Siehe auch: [[Zürs Zonen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung, Deckungserweiterungen]]


Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung<br />






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Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung, Naturgefahrenversicherung, Naturgefahrenschutz<br />


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Aktuelle Version vom 29. Juni 2021, 14:34 Uhr

Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen. Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:

- Überschwemmung,
- Starkregen,
- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck,
- Lawinen,
- Vulkanausbruch eintreten.

Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz jedoch möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.

⚠️ Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung. Viele Schäden treten vermehrt fernab von Flüssen auf.


Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.

Heute können sich (fast) alle Gebäudebesitzer gegen Elementarschäden versichern. Bayern wird als erstes Bundesland ab Juli 2019 keine finanziellen Hilfen an unversicherte Hochwasseropfer zahlen, wenn das Gebäude privat versicherbar war. Die Tiefs "Elvira" und "Frederike" haben im Mai/Juni 2016 durch Regenfälle Schäden von ca. 1.2 Milliarden € verursacht.


Siehe auch:
Hausratversicherung, Zürs Zonen
Hausratversicherung, Deckungserweiterungen


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