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Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen.
Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen.
Zu den versicherten Elementargefahren gehören<br />
Zu den versicherten Elementargefahren gehören<br />
dann auch Schäden die durch:<br />
dann auch Schäden die durch:<br />


- Überschwemmung,<br />
- Überschwemmung,<br />
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Nicht versichert sind  Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.
Nicht versichert sind  Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.


Wenn lediglich Regenwasser in eine unterirdische Garage (zum Beispiel Tiefgarage) fließt, liegt ebenfalls keine klassische Überschwemmung vor, die von der Elementarschadenversicherung gedeckt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg im Beschluss vom 20. Oktober 2011, Az.: 5 U 160/11 entschieden.
Das OLG Karlsruhe hatte in einem ähnlichen Fall auch keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen gesehen. In dem Fall war Regenwasser in den Lichtschacht eines Kellers gelaufen und von dort in das versicherte Gebäude.




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