Hausratversicherung, Wohngemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt''' und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.<br />
'''Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt''' und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.<br />
Siehe auch:  [[Hausratversicherung, Aussenversicherung]]<br />


Schlagwort: Hausratversicherung, Wohngemeinschaft
Schlagwort: Hausratversicherung, Wohngemeinschaft
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Version vom 26. Oktober 2016, 14:03 Uhr

Hausratversicherung, Wohngemeinschaft

Studenten und Immer mehr ältere Menschen leben in einer Wohngemeinschaft. Hier sind sehr häufig Wertgegenstände (bei den Senioren) in grösserem Umfang vorhanden. Das gleiche gilt für Computer, Musikanlagen (bei den Studenten) und dergleichen. Nachweislich liegt hier das Risiko des Diebstahls durch das ein- und ausgehen vieler Menschen erheblich höher.

Ist der Mietvertrag auf einen Hauptmieter ausgestellt, so müssen alle Untermieter ebenfalls eine eigene Hausratversicherung abschliessen. Das Eigentum jedes Einzelnen, das sich in Gemeinschaftsräumen befindet, ist zu benennen und dem Hausratversicherer anzuzeigen.

Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.

Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung

Schlagwort: Hausratversicherung, Wohngemeinschaft