Hausratversicherung, Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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'''So sind Wasserschäden versichert.'''<br />
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- Wasserschäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung<br />
- Wasserschäden durch '''eigenes Leitungswasser''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.<br />
- Wasserschäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers<br />
- Wasserschäden durch '''fremdes Leitungswasser''' zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.<br />
- Wasserschäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung)<br />
- Wasserschäden durch '''Abwässer''' zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).<br />
- Wasserschäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung<br />
- Wasserschäden durch '''Hochwasser''' zahlt die Elementarversicherung.<br />
- Wasserschäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung<br />
- Wasserschäden durch '''Rückstau''' zahlt die Elementarversicherung.<br />


'''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
'''Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen''', können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.
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Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf,
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Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden
 
 
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Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden


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Aktuelle Version vom 5. Februar 2022, 08:29 Uhr


So sind Wasserschäden versichert.

- Wasserschäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
- Wasserschäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.
- Wasserschäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).
- Wasserschäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung.
- Wasserschäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung.

Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


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