Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
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Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.


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Version vom 4. Januar 2017, 14:30 Uhr

Hausratversicherung, Vandalismus

Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.

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