Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br />
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.



Version vom 18. Juni 2017, 10:50 Uhr

Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.

Schlagwort: Vandalismusschaden


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