Hausratversicherung, Untervermietung

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Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung erstreckt sich grundsätzlich immer auf den eigenen Hausrat. Der Hausrat des Untermieters ist i.d.R. nicht im Versicherungsschutz des Vermieters beinhaltet.

Der Untermieter sollte eine eigene Hausratversicherung abschliessen. Da das untergemietete Zimmer meist nur ein paar Quadratmeter aufweist, ist das Zimmer häufig mit einem Mindestbeitrag versichert.


Siehe auch:
Hausratversicherung, VERSICHERUNGSVERGLEICH
Hausratversicherung, Wohngemeinschaft


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