Hausratversicherung, Umzug

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Beim Umzug in eine neue Wohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Hausratversicherung grundsätzlich auf die neue Wohnung. Jedoch besteht der Versicherungsschutz nur für einen begrenzten Zeitraum, meist bis zu 2 Monate ab dem Wohnungswechseltermin. Dieser wird von den Versicherungsgesellschaften als Zeitpunkt festgelegt, in dem sich die versicherten Gegenstände erstmals dauerhaft in der neuen Wohnung befinden.

Um den Versicherungsschutz für beide Wohnung zu gewährleisten, müssen jedoch einige Pflichten vom Versicherungsnehmer beachtet werden:

- Das Versicherungsunternehmen muss spätestens zum Einzugstermin über den Umzug informiert werden.
- Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über die Wohnfläche der neuen Wohnung informieren.
- Sind besondere Sicherheitsvorkehrungen bei der alten Wohnung vertraglich vereinbart, so muss der VN
- dem Versicherer mitteilen, ob die neue Wohnung über diese Sicherheitsvorkehrungen auch verfügt.

Aufgrund des Wohnungswechsels verändert sich im Regelfall die Beitragshöhe zur Hausratversicherung. Im wesentlichen sind hier zwei Gründe zunennen:

- Die Wohnfläche der neuen Wohnung ist größer oder geringer als die Wohnfläche der alten Wohnung.
- Die neue Wohnung liegt in einer risikoreicheren Tarifzone / Postleitzahlgebiet.

⚠️ Erhöht sich der Beitrag zur Hausratversicherung auf Grund der Änderung der Tarifzone, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von vier Wochen ist der Vertrag dann kündbar.

Da es in der Hausratversicherung gravierende Beitragsunterschiede gibt (bis zu 500%), lohnt sich in den allermeisten Fällen ein Versicherungsvergleich.


Siehe auch:
Hausratversicherung, VERSICHERUNGSVERGLEICH
Umzug - Gefälligkeitshandlung - Haftung


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Schlagwort: Wohnungswechsel, Wechsel der Wohnung

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