Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage Nachweis zu führen.
Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage konkreten Nachweis zu führen.
Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist um so besser.
Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist, um so besser.


  Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren.  
  Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren. Noch besser nutzen Sie "bimpim" hier legen Sie in digitaler Form diesebelege ab.
 
 
 
Die Reparaturkosten bzw. Kosten für die Neuanschaffungen der versicherten Sachen werden vom Versicherer theoretisch übernommen.
  Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:
  Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:



Version vom 18. März 2017, 10:44 Uhr

Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage konkreten Nachweis zu führen. Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist, um so besser.

Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren. Noch besser nutzen Sie "bimpim" hier legen Sie in digitaler Form diesebelege ab.

Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:
  • Schadensbegrenzung betreiben*
  • vertragliche Obliegenheiten im Schadensfall beachten*
  • Meldung des Schadenfalls*
  • Dokumentation des Schadens*
  • alle erstattungsfähigen Kosten ermitteln
  • Beseitigung des Schadens
  • Kontrolle durch den Versicherer


Siehe auch: Hausratversicherung, Schadensmeldung

Schlagwort: Hausratversicherung Schaden,