Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege <br />
Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage Nachweis zu führen.
Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist um so besser.


Eine Hausratversicherung sollte selbst in kleinsten Haushalt nicht fehlen, denn der Wert des Hausrats kann schnell auf eine beachtenswerte Summe wachsen. Den Versicherungsschutz der Hausratversicherung schätzt man dann im Schadensfall. Die Reparaturkosten bzw. Kosten für die Neuanschaffungen der versicherten Sachen werden vom Versicherer theoretisch übernommen.  
Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren.  


In der Praxis sind die Versicherungsunternehmen bemüht ihre Ausgaben so gering als möglich zu halten und versuchen im Schadensfall die Entschädigungsleistung zu reduzieren. Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:
 
 
Die Reparaturkosten bzw. Kosten für die Neuanschaffungen der versicherten Sachen werden vom Versicherer theoretisch übernommen.  
Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:


* Schadensbegrenzung betreiben*  
* Schadensbegrenzung betreiben*  
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* Beseitigung des Schadens   
* Beseitigung des Schadens   
* Kontrolle durch den Versicherer
* Kontrolle durch den Versicherer
'''Typische Problemfälle'''
* Blitzschlag
* Wasserschaden
* Einbruchdiebstahl
* Unterversicherung ausschliessen
XYZ




Siehe auch: [[Hausratversicherung, Schadensmeldung]]
Siehe auch: [[Hausratversicherung, Schadensmeldung]]


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Schlagwort: Hausratversicherung Schaden, <br />




[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]
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Version vom 18. März 2017, 10:42 Uhr

Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage Nachweis zu führen. Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist um so besser.

Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren. 


Die Reparaturkosten bzw. Kosten für die Neuanschaffungen der versicherten Sachen werden vom Versicherer theoretisch übernommen.

Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:
  • Schadensbegrenzung betreiben*
  • vertragliche Obliegenheiten im Schadensfall beachten*
  • Meldung des Schadenfalls*
  • Dokumentation des Schadens*
  • alle erstattungsfähigen Kosten ermitteln
  • Beseitigung des Schadens
  • Kontrolle durch den Versicherer


Siehe auch: Hausratversicherung, Schadensmeldung

Schlagwort: Hausratversicherung Schaden,