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Hausratversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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XYZ


'''Feuer'''
 
* '''Feuerschaden'''<br />


Eine Ehepaar wohnt in einer 60 qm großen Wohnung. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt 39.000 Euro. Durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht ein Feuer, dass ohne weitere Schäden gelöscht werden kann. Die Höhe des Schadens beträgt 1.200 Euro. Im Tarif sind Feuerschäden eingeschlossen.
Eine Ehepaar wohnt in einer 60 qm großen Wohnung. Die Versicherungssumme der Hausratversicherung beträgt 39.000 Euro. Durch einen Kurzschluss am Fernsehgerät entsteht ein Feuer, dass ohne weitere Schäden gelöscht werden kann. Die Höhe des Schadens beträgt 1.200 Euro. Im Tarif sind Feuerschäden eingeschlossen.




'''Entschädigung mit Hausratversicherungsvertrag'''
- '''Entschädigung mit Hausratversicherungsvertrag'''


Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind.  
Die Hausratversicherung übernimmt den entstandenen Schaden, sowohl die Kosten für das zerstörte Fernsehgerät als auch die Kosten für alle anderen Schäden, die durch den Löscheinsatz entstanden sind.  




'''Entschädigung ohne Hausratversicherungsvertrag'''
- '''Entschädigung ohne Hausratversicherungsvertrag'''


Das zerstörte Fernsehgerät sowie alle anderen Gegenstände, die durch den Löscheinsatz entstanden sind, müssen vom Ehepaar selbst getragen werden.
Das zerstörte Fernsehgerät sowie alle anderen Gegenstände, die durch den Löscheinsatz entstanden sind, müssen vom Ehepaar selbst getragen werden.




'''Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit'''
- '''Keine Leistung bei grober Fahrlässigkeit'''


Ist der Brand durch eine vorsätzliche Handlung durch den Versicherungsnehmer entstanden, werden die Kosten für den entstandenen Schaden durch die Hausratversicherung nicht erstattet. Bei vielen Hausratversicherungstarifen bzw. Verträgen ist „grobe Fahrlässigkeit“ im Versicherungsschutz beinhaltet. Wurde der Brand jedoch vorsätzlich verursacht, erfolgt keine Leistung den Hausratversicherer.
Ist der Brand durch eine vorsätzliche Handlung durch den Versicherungsnehmer entstanden, werden die Kosten für den entstandenen Schaden durch die Hausratversicherung nicht erstattet. Bei vielen Hausratversicherungstarifen bzw. Verträgen ist „grobe Fahrlässigkeit“ im Versicherungsschutz beinhaltet. Wurde der Brand jedoch vorsätzlich verursacht, erfolgt keine Leistung den Hausratversicherer.
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