Hausratversicherung, Obliegenheiten

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  • Vorvertragliche Obliegenheiten:

"Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. - Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, - Bauartklasse des Hauses, - Wert des gesamten Hausrats - alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten

  • Vertragliche Obliegenheiten:

Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. - Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, - Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, - Umzug, - Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen, - Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage.

  • Obliegenheiten im Schadenfall:

- Im Schadenfall hat die Schadenmeldung unverzüglich zu erfolgen.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden.
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten - Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind zu sperren


👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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