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Hausratversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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|-
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />
* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />


:'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben  zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. <br />
:'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben  zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. <br />
- Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, <br />
- Dies sind Angaben über die Größe der Wohnung in qm, <br />
- die Bauartklasse des Hauses, <br />
- die Bauartklasse des Hauses, <br />
- der Wert des gesamten Hausrats <br />
- der Wert des gesamten Hausrats <br />
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* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''
* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''


'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. <br />
:'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. <br />
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts, <br />
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts, <br />
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, <br />
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, <br />
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* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''<br />
* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''<br />


'''Im Schadenfall''' bestehen die folgenden Verpflichtungen.
:'''Im Schadenfall''' bestehen die folgenden Verpflichtungen.
- die Schadenmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. <br />
- die Schadenmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
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  Die gesetzliche Regelung zu Obliegenheitsverletzungen findet sich in [https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).]<br />
⚠️ Die gesetzliche Regelung zu Obliegenheitsverletzungen findet sich in [https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).]<br />
 


'''Siehe auch''' <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />
[[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]


👁 Siehe auch: [[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />
Schlagwort: Auskunftsobliegenheit, Auskunftsobliegenheiten


'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


<center>{{bimpimV02}}


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: Auskunftsobliegenheit, Auskunftsobliegenheiten


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