Hausratversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />
* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />


'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben  zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. <br />
:'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben  zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. <br />
- Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, <br />
- Dies sind Angaben über die Größe der Wohnung in qm, <br />
- die Bauartklasse des Hauses, <br />
- die Bauartklasse des Hauses, <br />
- der Wert des gesamten Hausrats <br />
- der Wert des gesamten Hausrats <br />
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* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''
* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''


'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. <br />
:'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. <br />
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts, <br />
- Dies sind der Aufbau eines Baugerüsts, <br />
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, <br />
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, <br />
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* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''<br />
* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''<br />


'''Im Schadenfall''' bestehen die folgenden Verpflichtungen.
:'''Im Schadenfall''' bestehen die folgenden Verpflichtungen.
- die Schadenmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. <br />
- die Schadenmeldung hat unverzüglich zu erfolgen. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
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* '''Schadenminderungspflicht'''<br />
* '''Schadenminderungspflicht''':<br />
 
'''Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird''', d.h. er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br />
 
 
* '''Besonderheit''' <br />
 
In der kalten Jahreszeit ist die Wohnung genügend zu beheizen und bei längerer Abwesenheit wasserführenden Rohre zu entleeren. Hierdurch werden Rohrbruchschäden bei Frost vermieden.
 
 
⚠️  Die gesetzliche Regelung zu Obliegenheitsverletzungen findet sich in [https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).]<br />
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />


Der Versicherungsnehmer hat so zu handeln, dass ein eingetretener Schaden nicht größer wird, d.h. er ist verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Der VN hat die Weisungen des Versicherers zur Vermeidung von Folgeschäden zu befolgen. Liegt eine grob fahrlässige Verhaltensweise des VN bei den Abwendungs- und Minderungspflichten vor, ist der Versicherer berechtigt nur eine Teilentschädigung zu leisten.<br />


  Die gesetzliche Regelung findet sich in [https://dejure.org/gesetze/VVG/28.html § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).]<br />
  [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  




👁 Siehe auch: [[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen]]  <br />
'''Anschrift''' <br />
Schlagwort: Auskunftsobliegenheit, Auskunftsobliegenheiten,
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


<center>{{bimpimV02}}


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: Auskunftsobliegenheit, Auskunftsobliegenheiten


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