Hausratversicherung, Obliegenheiten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />
* '''Vorvertragliche Obliegenheiten:'''<br />


'''Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind genaue Angaben zu dem zu versichernden Hausrat, seitens des Versicherungsnehmers, zu machen. Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, Bauartklasse des Hauses, Wert des gesamten Hausrats ...
"Vor Zustandekommen''' des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen.  
- Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm,  
- Bauartklasse des Hauses,  
- Wert des gesamten Hausrats  
- alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten


'''Vertragliche Obliegenheiten:'''
* '''Vertragliche Obliegenheiten:'''
 
'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen.
- Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts,
- Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche,
- Umzug,
- Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen,
-  Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage.
 
* '''Obliegenheiten im Schadenfall:'''
- Im Schadenfall hat die Schadenmeldung unverzüglich zu erfolgen. <br />
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden. <br />
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.<br />
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind zu sperren


'''Nach Zustandekommen''' des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, Umzug, Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen, Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage, rechtzeitige Schadenmeldung ...





Version vom 13. Juni 2017, 19:47 Uhr

  • Vorvertragliche Obliegenheiten:

"Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. - Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, - Bauartklasse des Hauses, - Wert des gesamten Hausrats - alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten

  • Vertragliche Obliegenheiten:

Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. - Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, - Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, - Umzug, - Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen, - Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage.

  • Obliegenheiten im Schadenfall:

- Im Schadenfall hat die Schadenmeldung unverzüglich zu erfolgen.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden.
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten - Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind zu sperren


👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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