Hausratversicherung, Kündigung

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Hausratversicherung, Kündigung

Anlass: Beitragserhöhung, bei Vertragsbeginn vor dem 01-01-1991 Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)


Anlass: Beitragserhöhung, Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994 Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)


Anlass: Beitragerhöhung, Vertragsabschluss ab 25-06-1994 Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.


Anlass: Schadenfall Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!


Anlass: Risiko fällt weg Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.


außerordentliche Kündigung Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.


ordentliche Kündigung Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.


Schlagwort: Kündigung Hausratversicherung,