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Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Kündigung <br />
Hausratversicherung, Kündigung <br />


Anlass: Beitragserhöhung, bei Vertragsbeginn vor dem 01-01-1991
'''Anlass Beitragserhöhung,'''
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />


 
Vertragsabschluss 01-01-1991 bis  24-06-1994  
Anlass: Beitragserhöhung, Vertragsabschluss 01-01-1991 bis  24-06-1994  
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)<br />
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)<br />


 
Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Anlass: Beitragerhöhung, Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br />


 
'''Anlass: Schadenfall''' <br />
Anlass: Schadenfall  
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />


 
'''Anlass: Risiko fällt weg'''<br />
Anlass: Risiko fällt weg  
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br />
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br />


 
'''außerordentliche Kündigung'''<br />
außerordentliche Kündigung  
Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.<br />
Die ausserordentliche Kündigung kommt in Frage wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämien erhöht. Kündigungsfrist:1 Monat.<br />




ordentliche Kündigung  
'''ordentliche Kündigung''' <br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.<br />