Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Kündigung <br />
Hausratversicherung, Kündigung <br />


'''ordentliche Kündigung''' <br />
'''* ordentliche Kündigung''''<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />



Version vom 26. Dezember 2016, 13:48 Uhr

Hausratversicherung, Kündigung

* ordentliche Kündigung'
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung


Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Beitragserhöhung


Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!

Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung im Schadenfall


Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Beiträge werden rückerstattet.

Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Risikowegfall


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