Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.<br />
📄 Siehe: Kündigung Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung<br />
📄 Siehe: Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung<br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
* '''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,''' <br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />
Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)<br />

Version vom 18. Juni 2017, 09:36 Uhr

  • Ordentliche Kündigung

Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
📄 Siehe: Muster/Vorlage - ordentliche Kündigung

  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,

Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994
Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

Vertragsabschluss ab 25-06-1994
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
📄 Siehe: Muster/Vorlage - außerordentliche Kündigung Beitragserhöhung

  • Ausserordentliche Kündigung, Anlass Umzug und Beitragserhöhung

Erfolgt ein Umzug und der neue Wohnort liegt in einer Tarifzone, die eine Beitragsanpassung erforderlich macht, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.XXX?
📄 Siehe: Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Umzug und Beitragserhöhung

  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!
👁 Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung im Schadenfall

  • Außerordentliche Kündigung, Anlass Risiko fällt weg

Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vertragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Beiträge werden rückerstattet.
👁 Siehe auch: Kündigung Muster/Vorlage - ausserordentliche Kündigung Risikowegfall


👁 Siehe auch: Kündigung / Formvorschriften
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