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Hat jeder der beiden Ehepartner eine eigene Hausratversicherung, kann häufig die jüngere der Policen ausserordentlich gekündigt werden. | |||
Eine Nachfrage beim Versicherer ist aber ratsam. | |||
Der neue gemeinsame Hausratwert ist zu ermitteln. Hiernach richtet sich dann der neue Versicherungsbeitrag. | |||
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