Hausratversicherung, Hausverkauf

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Bei einem Hausverkauf erlischt weder die Hausratversicherung noch besteht ein besonderes Kündigungsrecht. Die Hausratversicherung ist an den Versicherungsnehmer gebunden. Die Hausratversicherung kann selbstverständlich „mitgenommen“ werden. Es erfolgt eine neue Risikobewertunmg, die Konditionen ändern sich.




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