Hausratversicherung, Glasschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.


In der Hausratversicherung werden Glasbruchschäden nur ersetzt, die aufgrund Leitungswasser, Sturm, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wurden. Hierbei muss es sich um bewegliches Hab und Gut handeln. Bei Glasbruchschäden an Fenster und Türen, also mit dem Gebäude fest verbauter Teile, ist der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung maßgeblich.


Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von:


* Bildern
* Vitrinen
* Schränken
* Standspiegeln, Wandspiegeln, Schrankspiegeln
* Glasplatten
* Glasscheiben / Sichtfenster von Öfen, Elektrogeräten, Gasgeräten
Im Regelfall können durch '''Zusatztarife''' die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an:
* Glascerankochfeldern
* Aquarien
* Terrarien
Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind.
'''Ausschlüsse in der Glasversicherung'''
Nicht unter den Versicherungsschutz der Glasversicherung – Hausratversicherung und Gebäudeversicherung – fallen grundsätzlich Schönheitsfehler und vergleichbare leichte Beschädigungen der Glasoberfläche. Dazu gehören:
* Kratzer
* Schrammen
* Trübungen des Glases
* Absplitterungen
'''Nicht beinhaltet''' sind Brillengläser und sog. Hohlgläser, wie z.B.
'''Vasen
Lampen
Trinkgefäße aus Glas'''
'''Versicherte Kosten der Glasversicherung'''
Im Schadensfall wird z.B. die Scheibe ersetzt, die zu Bruch ging, sowie sämtliche Materialkosten und alle sonstigen Aufwendungen, die notwendig sind. Je nach Notwendigkeit zählen folgende Kosten dazu:
* Kosten für den beauftragten Handwerker
* Kosten der Notverglasung
* Kosten für den Auf- und Abbau des notwendigen Gerüsts
* Kosten für den Einsatz einer Hebebühne oder Kran
* Kosten für den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Fenstergitter)
* Kosten für Aufräumarbeiten bei schwerwiegenden Schadenfällen, insbesondere bei Vandalismus
* Kosten für die Vermittlung von qualifizierten Handwerkern





Version vom 4. Mai 2017, 12:58 Uhr

XYZ

Die Glasversicherung wird auch als Glasbruchversicherung bezeichnet und kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.

In der Hausratversicherung werden Glasbruchschäden nur ersetzt, die aufgrund Leitungswasser, Sturm, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wurden. Hierbei muss es sich um bewegliches Hab und Gut handeln. Bei Glasbruchschäden an Fenster und Türen, also mit dem Gebäude fest verbauter Teile, ist der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung maßgeblich.

Der Zusatzbaustein Glasversicherung der Hausratversicherung sichert die Mobiliarverglasung ab. Hierzu gehören Glasscheiben von:

  • Bildern
  • Vitrinen
  • Schränken
  • Standspiegeln, Wandspiegeln, Schrankspiegeln
  • Glasplatten
  • Glasscheiben / Sichtfenster von Öfen, Elektrogeräten, Gasgeräten

Im Regelfall können durch Zusatztarife die nachfolgenden Glasbruchschäden abgesichert werden, an:

  • Glascerankochfeldern
  • Aquarien
  • Terrarien

Die Glasversicherung leistet nur bei Glasbruchschäden, bei denen der Austausch oder die fachmännische Reparatur erforderlich sind.


Ausschlüsse in der Glasversicherung


Nicht unter den Versicherungsschutz der Glasversicherung – Hausratversicherung und Gebäudeversicherung – fallen grundsätzlich Schönheitsfehler und vergleichbare leichte Beschädigungen der Glasoberfläche. Dazu gehören:

  • Kratzer
  • Schrammen
  • Trübungen des Glases
  • Absplitterungen

Nicht beinhaltet sind Brillengläser und sog. Hohlgläser, wie z.B.

Vasen Lampen Trinkgefäße aus Glas


Versicherte Kosten der Glasversicherung


Im Schadensfall wird z.B. die Scheibe ersetzt, die zu Bruch ging, sowie sämtliche Materialkosten und alle sonstigen Aufwendungen, die notwendig sind. Je nach Notwendigkeit zählen folgende Kosten dazu:

  • Kosten für den beauftragten Handwerker
  • Kosten der Notverglasung
  • Kosten für den Auf- und Abbau des notwendigen Gerüsts
  • Kosten für den Einsatz einer Hebebühne oder Kran
  • Kosten für den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Fenstergitter)
  • Kosten für Aufräumarbeiten bei schwerwiegenden Schadenfällen, insbesondere bei Vandalismus
  • Kosten für die Vermittlung von qualifizierten Handwerkern



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