Anonym

Hausratversicherung, Aussenanlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Hausratversicherung, Aussenanlage<br /> Wenn das Wetter mit einem kräftigen Sturm zuschlägt, kann es richtig teuer werden – selbst wenn Vorsichtsmaßnahm…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Hausratversicherung, Aussenanlage<br />
Hausratversicherung, Aussenanlage<br />


 
XXX
Wenn das Wetter mit einem kräftigen Sturm zuschlägt, kann es richtig teuer werden – selbst wenn Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Denn nicht zwangsläufig befindet sich der gesamte Hausrat innerhalb der Wohnräume. Bestimmte Sachen befinden sich weiterhin im Freien und sind somit den Einflüssen des Wetters ausgesetzt. Dies trifft besonders für die Außenanlagen zu.
Wenn das Wetter mit einem kräftigen Sturm zuschlägt, kann es richtig teuer werden – selbst wenn Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden. Denn nicht zwangsläufig befindet sich der gesamte Hausrat innerhalb der Wohnräume. Bestimmte Sachen befinden sich weiterhin im Freien und sind somit den Einflüssen des Wetters ausgesetzt. Dies trifft besonders für die Außenanlagen zu.


Zeile 15: Zeile 15:
Der Versicherungsnehmer muss Vorsorge leisten
Der Versicherungsnehmer muss Vorsorge leisten
Objekte, die sich im Freien befinden, sind nur eingeschränkt versichert. Auch hier ist die Markise ein gutes Beispiel: Sollte das Wetter umschlagen, hat der Versicherungsnehmer die Markise rechtzeitig einzuholen. Macht er dies nicht, so wird die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen. Dasselbe trifft auch für den Diebstahl von Objekten zu, die draußen aufbewahrt werden: Wenn sie nicht im Wohngebäude untergestellt sind, greift der Versicherungsschutz im Regelfall nicht.
Objekte, die sich im Freien befinden, sind nur eingeschränkt versichert. Auch hier ist die Markise ein gutes Beispiel: Sollte das Wetter umschlagen, hat der Versicherungsnehmer die Markise rechtzeitig einzuholen. Macht er dies nicht, so wird die Versicherung im Schadensfall nicht zahlen. Dasselbe trifft auch für den Diebstahl von Objekten zu, die draußen aufbewahrt werden: Wenn sie nicht im Wohngebäude untergestellt sind, greift der Versicherungsschutz im Regelfall nicht.
Schlagwort:<br />
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]