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Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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"Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt."<br />
* '''Unterscheidung zwischen persönlicher und dinglicher Haftung.'''<br />
Quelle: Wikipedia
 
 


* '''Unterscheidung zwischen persönlicher und dinglicher Haftung.'''<br />


:'''- Die persönliche Haftung beinhaltet die Haftung mit dem gesamten Vermögen'''
:'''- Die persönliche Haftung beinhaltet die Haftung mit dem gesamten Vermögen'''
:Aus Gründen des Schuldnerschutzes (zur Entlastung der staatlichen Sozialsysteme) sind bestimmte Bereiche von der Haftung ausgenommen (pfändbares Vermögen). Die persönliche Haftung stellt den Normalfall da und ist der Höhe nach unbegrenzt. Der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen (Bank-Guthaben, Haus- und Grundbesitz, Wertpapiere, Gehaltsansprüche usw.) Die Haftung gilt für Privatpersonen wie auch für den Beruf bzw. den Betrieb/Firma.
::Aus Gründen des Schuldnerschutzes (zur Entlastung der staatlichen Sozialsysteme) sind bestimmte Bereiche von der Haftung ausgenommen (pfändbares Vermögen). Die persönliche Haftung stellt den Normalfall da und ist der Höhe nach unbegrenzt. Der Schädiger haftet mit seinem gesamten Vermögen (Bank-Guthaben, Haus- und Grundbesitz, Wertpapiere, Gehaltsansprüche usw.) Die Haftung gilt für Privatpersonen wie auch für den Beruf bzw. den Betrieb/Firma.


:'''- Die dingliche Haftung umfasst hingegen nur einen bestimmten Vermögensgegenstand.''' Hierbei kann es sich um ein Grundstück, eine Forderung oder eine andere bewegliche Sache handeln. Die dingliche Haftung wird durch ein Pfandrecht begründet.  
:'''- Die dingliche Haftung umfasst hingegen nur einen bestimmten Vermögensgegenstand.'''  
::Hierbei kann es sich um ein Grundstück, eine Forderung oder eine andere bewegliche Sache handeln. Die dingliche Haftung wird durch ein Pfandrecht begründet.  




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:- Haftung für '''fremdes Verschulden''' von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen,  Teilnehmern, Mitätern<br />
:- Haftung für '''fremdes Verschulden''' von Verrichtungs-. Erfüllungsgehilfen,  Teilnehmern, Mitätern<br />
:- '''Verschuldensunabhängige''' Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />
:- '''Verschuldensunabhängige''' Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />
:- Haftung aus '''vermutetem Verschulden'''<br />




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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| '''  Kleine Kinder sollten immer in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mit der Zusatzdeckung "deliktunfähige Kinder" versichert werden. '''
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |100px]]|| '''  Kleine Kinder sollten immer in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mit der Zusatzdeckung "deliktunfähige Kinder" versichert werden. '''
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| '''  Kleine Kinder sollten immer in der Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung "deliktunfähige Kinder" versichert werden. '''
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |100px]]|| '''  Kleine Kinder sollten immer in der Privathaftpflichtversicherung mit der Zusatzdeckung "deliktunfähige Kinder" versichert werden. '''
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* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />
* '''Haftung als Arbeitnehmer'''<br />


:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleichs" durchgeführt. Hierdurch wird die Höhe der Arbeitnehmerhaftung bestimmt. Nach dem Grad der des Verschuldens wird die Haftung begrenzt. Die Beweislast obliegt nach § 280,1 BGB, dem Arbeitgeber und fällt  zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. <br />
:Für Schäden die der Arbeitnehmer während seiner betrieblichen Tätigkeiten dem Betrieb  zufügt, werden unter Berücksichtigung des sogenannten "innerbetrieblichen Schadenausgleichs" durchgeführt. Hierdurch wird die Höhe der Arbeitnehmerhaftung bestimmt. Nach dem Grad der des Verschuldens wird die Haftung begrenzt. Die Beweislast obliegt nach § 280,1 BGB, dem Arbeitgeber und fällt  zu Gunsten des Arbeitnehmers aus. Schadet ein Arbeitnehmer einem Außenstehenden so haftet er voll. Der Arbeitgeber muß seinem Arbeitnehmer aber einen bestimmten Teil ersetzen.<br />
 




* '''Haftung als privater Tierhalter'''<br />
* '''Haftung als privater Tierhalter'''<br />
:Der Tierhalter haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden die durch das Tier (Hund, Pferd ..) herbeigeführt wurden. Hier gilt lt. Gesetz die <ins>verschuldensunabhängigen Haftung.</ins>
:Der Tierhalter haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden die durch das Tier (Hund, Pferd ..) herbeigeführt wurden. Hier gilt lt. Gesetz die <ins>verschuldensunabhängige Haftung.<br />
:⚠️ In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht!</ins>


* '''Haftung als Halter von Nutztieren (gewerblich)'''<br />
:Der Tierhalter haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden die durch das Tier (Hund, Pferd ..) herbeigeführt wurden. Hier gilt lt. Gesetz die <ins>Haftung aus vermutetem Verschulden. <br />




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:'''Haftung mit dem Vereinsvermögen:'''<br />
:'''Haftung mit dem Vereinsvermögen:'''<br />
:Der eingetragene Verein, der durch seinen Vorstand vertreten wird, haftet für Verbindlichkeiten<ins> mit dem Vereinsvermögen</ins>. Eine Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen ist somit nicht gegeben. In einigen Fällen kann es zur Durchgriffshaftung auf die Vorstandsmitglieder des Vereins kommen.<br />
:Der eingetragene Verein, der durch seinen Vorstand vertreten wird, haftet für Verbindlichkeiten<ins> mit dem Vereinsvermögen</ins>. Eine Haftung der einzelnen Vereinsmitglieder mit Ihrem Privatvermögen ist somit nicht gegeben. In einigen Fällen kann es zur Durchgriffshaftung auf die Vorstandsmitglieder des Vereins kommen. Die https://www.vereinshaftpflichtversicherung.de ist unentbehrlich.<br />




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: '''Haftung Vereinsvorstand:'''<br />


: '''Haftung im Ehrenamt:'''<br />


 
: Nicht jeder Verein hat mit einer Vereinshaftpflichtversicherung vorgesorgt und die ehrenamtlich Tätigen versichert. Fragen Sie, ob für ihren Verein eine solche Absicherung besteht. Für ehrenamtlich Tätige im Dienst von Städten, Kommunen tritt im Schadenfall der Haftpflichtversicherer der Trägerorganisation ein. Für die Tätigkeit im Vorstand ist diese Versicherung (ca. 50 Euro Jahresbeitrag) unerlässlich.
: '''Haftung im Ehrenamt:'''<br />




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| <span style="color:#FFFFFF"> ......</span> [[Datei:Sofortanfrage.png |55px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> '''[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Sofortanfrage&mobileaction=toggle_view_mobile  '''Anfrage / Sofortangebot - <ins>Vereins</ins>haftpflichtversicherung kostenfrei und unverbindlich - anfordern]'''
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |100px]]|| ''' Siehe hierzu weitere Ausführungen auf https://Waldversicherungen.de  '''
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]|| ''' Siehe hierzu weitere Ausführungen auf https://Waldversicherungen.de  '''
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* '''Haftung Produkthersteller'''<br />
* '''Produkthaftung, Haftung des Produktherstellers'''<br />
 
: Der Produkthersteller haftet gem. dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Fehler nachgewiesen, der zu einem Sach- und/oder Körperschaden beim Verbraucher führt, ist der Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet. '''Gleichgestellt, auch haftbar zu machen, sind der''':<br />
 
:Importeur,<br />
:Quasi-Hersteller - weist seinen eigenen Namen am Produkt aus,<br />
:Hersteller eines Teilprodukts,<br />
:Händler/Verkäufer, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.<br />
 
:Der Händler kann sich innerhalb eines Monats nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes von der Haftung befreien. Voraussetzung: Bennung des Herstellers, Liferanten.


: Der Produkthersteller haftet gem. dem Produkthaftungsgesetz. Wird ein Fehler nachgewiesen, der zu einem Sach- und/oder Körperschaden beim Verbraucher führt, ist der Hersteller zum Schadenersatz verpflichtet. Gleichgestellt sind der:<br />
- Importeur,<br />
-  Quasi-Hersteller - weist seinen eigenen Namen am Produkt aus - ,<br />
- Hersteller eines Teilprodukts,<br />
- Händler, sofern der Hersteller nicht zu ermitteln ist.<br />


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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| ''' Das Risiko der Produkthaftung kannpur  mit einer Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung, versichert werden '''
| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |100px]]|| ''' Das Risiko der Produkthaftung kann nur mit einer Zusatzdeckung zur Betriebshaftpflichtversicherung, versichert werden. '''
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'''Siehe auch:'''<br />
'''Siehe auch'''<br />
[[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB  ]]<br />
[[Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB  ]]<br />
[[vertragliche Haftung  ]]<br />
[[vertragliche Haftung  ]]<br />
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  [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                           [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                         [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




<center>{{BimpimV02}}
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>  




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Haftpflicht, Haftpflichtversicherung


Schlagwort: Haftpflicht, Haftpflichtversicherung
-.-.-.-
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[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
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