Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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<big>'''Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>
<big>'''Grundstücksversicherung - Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB'''</big>


Für '''unbebaute Grundstücke''' benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und '''Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''.
Für '''unbebaute Grundstücke''' benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und '''Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''.

Version vom 24. Dezember 2022, 11:49 Uhr

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Grundstücksversicherung - Grundstückshaftpflichtversicherung nach § 836 BGB

Für unbebaute Grundstücke benötigen, der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter und/oder Besitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss”. Der Eigentümer haftet für ein bebautes wie auch unbebautes Grundstück.


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

- prüft die Schadenersatzforderung,
- wehrt unberechtigte Ansprüche ab und
- leistet bei berechtigten Ansprüchen Dritter.


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