Anonym

Grundstücksversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass vom Grundstück oder Haus keine Gefahr für Dritte ausgeht.  


'''Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br />
'''Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung'''<br />


- '''prüft''' die Schadenersatzforderung, <br />
- '''prüft''' die Schadenersatzforderung, <br />
45.029

Bearbeitungen