Graffitiversicherung

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  • Graffiti aus rechtlicher Sicht

Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.


  • Graffiti-Versicherung Haftung

Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.

In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.


  • Leistungen der Graffiti-Versicherung

- Reinigungskosten
- Kosten für den neuen Anstrich
- Kosten für das Verputzen von Wänden


  • Kosten der Graffiti-Versicherung

Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden. Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften


Gesellschaft maximal Entschädigungsgrenze jährlich Selbstbeteiligung
Condor 3.000 Euro je Schadensfall 250 Euro je Schadensfall
Grundeigentümer Versicherung 1 % der Versicherungssumme 150 Euro je Schadensfall
VHV 10.000 Euro je Schadensfall 500 Euro je Schadensfall


Schlagwort: Vandalismus


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