Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt, sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab

  • Versicherter Personenkreis

In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.

  • Versicherte Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

  • Versicherte Kosten

- ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs
- Reparaturkosten
- Renovierungskosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertverlust
- Krankenhauskosten
- Kosten für Heilbehandlungen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
- Gewinnausfall oder Gewinnminderung


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